Alex Hausmeisterservice
Alte Landstraße 11
72290 Loßburg-Betzweiler

Tel: 0711 576 46 293
Mobil: 01577 491 4538
E-Mail: info@alex-hausmeister.de

Geschäftsführer:
Alexandr Ushenin

Steuernummer:
97396/19892

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Spediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
 
2.    Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besonders, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
 
3.    Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
 
4.    Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Spediteur auszuzahlen.
 
5.    Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Spediteur nicht verpflichtet.
 
6.    Haftung
Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugguts eingereicht werden.
 
7.    Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
 
8.    Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
 
9.    Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisse anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der Letztere nicht zu verantworten.
 
10.  Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugguts ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
 
11.  Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Verladen fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen